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Sachmängelhaftung bei Privatverkäufen

Vorweg, um es für Eilige kurz zu machen; nur dieser Text sollte unter der Verkaufsanzeige stehen:
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“

Hier aber noch einige Erklärungen und Hinweise dazu:
(Auszüge zitiert aus dem Originaltext von Stiftung Warentest; Link zum Originaltext)

-Alle Angaben müssen stimmen
-Wichtig: Produktmängel richtig darstellen

So formulieren Sie korrekt
bei Gebrauchtwaren.
Wenn Sie beim Verkauf gebrauchter Sachen nicht für Mängel haften wollen, müssen Sie die Sachmangelhaftung ausschließen.
Die richtige Formulierung lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.“
Das ist eindeutig.
Verkäufer sollten sicherheitshalber ergänzen: „Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.“
Das ist wichtig, wenn Verkäufer immer mal wieder etwas zum Kauf anbieten. Der Haftungsausschluss erscheint nämlich auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäftsbedingung, sobald sie ihn für drei Angebote verwenden oder verwenden wollen. Für eine solche gelten verschärfte Voraussetzungen. Der Ausschluss ist insgesamt unwirksam, wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehlt.

bei Neuwaren.
Auch beim Verkauf einzelner neuer Waren können Privatleute die Haftung wie bei Gebrauchtwaren ausschließen. Bietet jemand etwas dreimal mit der gleichen Formulierung zum Haftungsausschluss zum Verkauf an, gilt die Formulierung als allgemeine Geschäftsbedingung. Mit einer solchen kann die Haftung nicht völlig ausgeschlossen, sondern nur auf ein Jahr ab Lieferung beschränken (Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 04.02.2015, Aktenzeichen: VIII ZR 26/14). Formulierungs­vorschlag: „Ich beschränke die Mangelhaftung auf ein Jahr ab Lieferung der Sache. Die Haftung wegen Arglist und Vorsatz sowie auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt uneingeschränkt.“

Stand: Februar 2019
Originaltext von Stiftung Warentest